1. Auf dem Gehweg:
- Elektrorollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h
dürfen auf dem Gehweg und Fussgängerzonen fahren.
- Dabei müssen Sie Schrittgeschwindigkeit einhalten und Rücksicht auf
Fußgänger nehmen.
2. Auf der Straße:
- Sie dürfen kurzzeitig auf die Straße ausweichen, wenn der Gehweg nicht befahrbar ist.
- Elektrorollstühle mit einer Geschwindigkeit von mindestens 10 km/h
dürfen auch auf Radwegen und Landstraßen fahren.
3. Überqueren von Straßen:
- Sie dürfen Straßen an Zebrastreifen und Ampeln überqueren, wobei Sie Vorrang haben.
4. Besondere Regelungen:
- Für Elektrorollstühle gelten grundsätzlich die gleichen Verkehrsregeln
wie für Fußgänger. Autobahnen und Schnellstraßen sind für Elektrorollstühle tabu.
5. Geschwindigkeitsabhängige Regelungen:
- Bei Geschwindigkeiten über 6 km/h benötigen Sie eine Zulassung für
den Straßenverkehr und ein Versicherungskennzeichen.
- Elektrorollstühle mit höheren Geschwindigkeiten (bis 15 km/h) müssen auf die Straße wechseln, wenn sie schneller als 6 km/h fahren.
6. Beachten Sie, dass Sie Ihre Geschwindigkeit und Fahrweise stets den Umständen
anpassen müssen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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